Was im Jahresabschluss steckt
Ein Jahresabschluss ist mehr als nur eine Zahl unter dem Strich. Hier ein Überblick über die Bestandteile.
Bilanz
Eine Stichtagsaufnahme zum Geschäftsjahresende. Aktiva auf der einen Seite, Passiva auf der anderen, beides muss zusammenpassen.
Gewinn- und Verlustrechnung
Was wurde im Geschäftsjahr verdient, was wurde ausgegeben. Hier wird sichtbar, wie profitabel das Jahr tatsächlich war.
Anhang und Lagebericht
Für Kapitalgesellschaften Pflicht. Erläuterungen zu Bilanzposten, Bewertungsmethoden und besonderen Vorgängen im Geschäftsjahr.
E-Bilanz-Übermittlung
Bilanzdaten gehen elektronisch ans Finanzamt. Wir übermitteln im vorgeschriebenen Taxonomie-Format, Sie müssen nichts dazu tun.
Was wir liefern
Vom ersten Beleg bis zur elektronischen Übermittlung. Alles aus einer Hand.
Bilanz und GuV
Wir erstellen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach handelsrechtlichen und steuerlichen Vorgaben. Für Kapitalgesellschaften und bilanzierende Einzelunternehmen.
Einnahmenüberschuss-Rechnung (EÜR)
Für Freiberufler und Kleingewerbe. Kompakt, ohne unnötigen Aufwand, mit Anlage EÜR fürs Finanzamt.
E-Bilanz und Offenlegung
Elektronische Übermittlung der Bilanzdaten ans Finanzamt im Taxonomie-Format. Plus Offenlegung im Unternehmensregister, soweit gesetzlich vorgeschrieben.
Steuererklärungen aus einer Hand
Aus dem Jahresabschluss ziehen wir direkt die Steuererklärungen: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer-Jahreserklärung. Keine Doppelarbeit, keine Schnittstellen-Fehler.
Für wen wir den Jahresabschluss machen
Wir machen Jahresabschlüsse für Mandanten aus Jülich, Linnich, Aldenhoven, Niederzier, Titz und Düren. Vom Einzelunternehmer mit EÜR bis zur GmbH mit Bilanz, Anhang und Offenlegung.
- GmbHs und UGs mit Bilanz, Anhang, E-Bilanz und Offenlegung
- Einzelunternehmen mit Bilanz oder mit EÜR, je nach Schwellenwert
- Freiberufler und Selbständige mit Einnahmenüberschuss-Rechnung
- Vereine und gemeinnützige Träger mit Sonderbuchungen und Jahresberichten
Welche Fristen gelten?
Die wichtigsten Abgabe- und Offenlegungsfristen für Ihren Jahresabschluss im Überblick.
Monate
Standard-Frist
Nach Geschäftsjahresende. Für kleine Kapitalgesellschaften ohne Steuerberater-Mandat.
Monate
Mit steuerberatender Vertretung
Nach Geschäftsjahresende. Gilt für die meisten unserer Mandanten. Wir halten diese Frist verbindlich ein.
Monate
Offenlegungsfrist
Nach Geschäftsjahresende. Bilanz und ggf. Anhang gehen ins Unternehmensregister. Wir übernehmen die Offenlegung.
Wochen
Typische Bearbeitungszeit
Vom kompletten Belegstand bis zur fertigen Abschlussunterlage. Voraussetzung: Buchhaltung ist sauber abgeschlossen.
So entsteht Ihr Jahresabschluss
Drei Schritte vom letzten Beleg bis zur Übermittlung ans Finanzamt.
01
Buchhaltung abschließen
Die laufende Buchhaltung wird bis zum Geschäftsjahresende sauber abgeschlossen. Offene Posten klären, Bestandsbewertungen, Abgrenzungen, Rückstellungen sind die Themen dieser Phase.
02
Abschluss erstellen
Wir erstellen Bilanz, GuV, Anhang und ggf. Lagebericht. Bewertungsfragen, Sonderfälle und steuerliche Optimierungen besprechen wir mit Ihnen, bevor wir festschreiben.
03
Übermittlung und Offenlegung
E-Bilanz geht elektronisch ans Finanzamt. Bei Kapitalgesellschaften erfolgt die Offenlegung im Unternehmensregister. Sie bekommen die finalen Unterlagen, das Finanzamt und die Behörden ihre Daten.
Häufige Fragen
Was Mandanten zum Jahresabschluss am häufigsten fragen, kurz beantwortet.
Wann muss ich Ihnen die Unterlagen liefern?
Brauche ich eine Bilanz oder reicht eine EÜR?
Was ist die E-Bilanz und muss ich da etwas tun?
Wie läuft die Offenlegung im Unternehmensregister?
Was kostet ein Jahresabschluss?
Wir haben den Steuerberater gewechselt, übernehmen Sie auch den ersten Jahresabschluss?
Lammertz & Reichensperger Steuerberatungsgesellschaft mbH
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