Was Sie davon haben
Vier Gründe, warum Schenkung zu Lebzeiten oft die bessere Wahl ist als Erbschaft.
Steuer sparen mit Plan
Die Schenkungsteuer-Freibeträge greifen alle zehn Jahre neu. Wer rechtzeitig plant, überträgt Vermögen weitgehend steuerfrei.
Streit in der Familie vermeiden
Wer zu Lebzeiten regelt, wer was bekommt, vermeidet typische Konflikte beim Erbfall. Klare Worte zu Lebzeiten ersparen Anwalts-Briefe später.
Vermögen erhalten
Bei Immobilien und Unternehmensanteilen lassen sich Bewertungs- und Verschonungsregeln nutzen. Wer vorausschauend gestaltet, hält das Vermögen in der Familie.
Klarheit für alle Seiten
Geber und Empfänger wissen, woran sie sind. Das gibt Planungssicherheit für die nächste Lebensphase, beruflich und privat.
Freibeträge im Überblick
Die persönlichen Freibeträge bei Schenkung und Erbschaft, je Verwandtschaftsgrad. Werte gelten je Empfänger und alle zehn Jahre erneut.
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Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner
Pro Schenkung oder Erbfall, alle zehn Jahre erneut nutzbar.
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Kind oder Stiefkind
Pro Kind und Elternteil. Das Kind kann den Freibetrag von beiden Elternteilen separat in Anspruch nehmen.
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Enkelkind
Pro Enkelkind und schenkendem Großelternteil. Großeltern-Schenkungen sind ein häufig unterschätzter Gestaltungshebel.
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Geschwister, Nichten, Neffen, übrige
Auch hier alle zehn Jahre erneut nutzbar. Geringerer Freibetrag, höhere Steuersätze, daher genauer planen.
Schenken statt Vererben: die 10-Jahres-Regel
Wer früh anfängt, kann auch große Vermögen weitgehend steuerfrei in die nächste Generation bringen.
Die Schenkungsteuer-Freibeträge greifen nicht einmalig im Leben, sondern alle zehn Jahre neu. Wer rechtzeitig anfängt, kann seinen Kindern Stück für Stück Vermögen übertragen, jeweils im Rahmen des Freibetrags. Über zwanzig oder dreißig Jahre summieren sich diese Schenkungen schnell zu einem siebenstelligen Vermögen, das die Familie ohne Steuerlast wechselt. Voraussetzung: planen, nicht aufschieben.
Bei einem Kind, ein schenkender Elternteil, Freibetrag 400.000 Euro alle 10 Jahre
Heute, in 10 Jahren, in 20 Jahren
Alle zehn Jahre der volle Freibetrag pro Empfänger. Bei einem Kind sind das in zwanzig Jahren bereits 1,2 Millionen Euro steuerfrei.
Pro Elternteil getrennt
Beide Elternteile haben jeweils ihren eigenen Freibetrag pro Kind. Das verdoppelt den nutzbaren Rahmen, wenn die Eltern in Gütertrennung oder in Zugewinngemeinschaft leben.
Auch über Generationen hinweg
Großeltern haben einen eigenen Freibetrag von 200.000 Euro pro Enkelkind. Das schafft zusätzliche Gestaltungsräume in Mehr-Generationen-Familien.
So gehen wir Ihre Nachfolge an
Drei Schritte vom Erstgespräch bis zur abgeschlossenen Übertragung.
01
Bestandsaufnahme
Wir schauen uns Ihre Vermögensstruktur an: Immobilien, Unternehmensanteile, Wertpapiere, Konten. Plus Ihre familiäre Situation und Ihre Wünsche für die nächste Generation.
02
Gestaltungsvorschlag
Wir entwickeln einen Übertragungsplan, der Freibeträge optimal nutzt und steuerliche Verschonungsregeln einsetzt. Sie bekommen klare Optionen und können entscheiden.
03
Umsetzung begleiten
Wir koordinieren die Übertragung, arbeiten mit dem Notariat zusammen und reichen die Schenkungsteuer-Erklärungen ein. Sie behalten den Überblick, wir das Verfahren.
Für wen sich Nachfolgeplanung lohnt
Wir beraten Familien und Unternehmer aus Jülich und Kreis Düren, die das Thema strukturiert angehen wollen. Sinnvoll ab dem Moment, in dem nennenswertes Vermögen vorhanden ist oder ein Unternehmen in die nächste Generation übergehen soll.
Häufige Fragen
Was wir vor dem ersten Gespräch oft gefragt werden, kurz beantwortet.
Wann lohnt sich eine Schenkung zu Lebzeiten?
Welche Freibeträge gelten?
Was ist die 10-Jahres-Regel?
Wie werden Immobilien für die Schenkungsteuer bewertet?
Was passiert bei einer Unternehmensnachfolge steuerlich?
Wie hängen Schenkung und Erbschaft zusammen?
Verwandte Leistungen
Lammertz & Reichensperger Steuerberatungsgesellschaft mbH
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