Was wir für Sie tun
Steuerberatung beginnt vor der Steuererklärung und endet nicht beim Bescheid.
Steuererklärungen für Unternehmen
Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer-Jahreserklärung. Für GmbHs, UGs, Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Fristen halten wir verbindlich ein.
Steuererklärungen für Privatpersonen
Einkommensteuer für Inhaber, Geschäftsführer und Mitarbeiter unserer Mandanten. Auch klassisch privat für Familien und Vermieter, wenn Sie es aus einer Hand wollen.
Steuergestaltung das ganze Jahr
Investitionsabzugsbetrag, Verlustverrechnung, Rechtsformwahl, Vorauszahlungen, Gewinnverwendung. Wir denken Steuern vorher mit, nicht erst nach Bescheid.
Vertretung gegenüber dem Finanzamt
Einsprüche, Stundungsanträge, Betriebsprüfungen, Lohnsteuer-Außenprüfungen. Wir sind Ihr Ansprechpartner gegenüber der Behörde.
Steuerberatung das ganze Jahr
Steuern entstehen nicht im April. Wir verteilen die Beratung über das Jahr, damit Gestaltung möglich bleibt.
Januar - April
Gestaltung für das laufende Jahr
Vorauszahlungen prüfen, Investitionsabzug planen, Rechtsformfragen klären. Wir setzen die Weichen für das laufende Jahr.
Mai - August
Halbjahres-Check und Planung
BWA und Liquidität ansehen, Soll-Ist-Vergleich, ggf. nachsteuern. Hier kommt vorausschauende Beratung in Fahrt.
Oktober - Dezember
Steueroptimeirung, Vorjahresabschluss, Steuererklärung
Vor Jahresende Investitionen oder Abschreibungen einplanen, Gewinnverwendung steuern, Rückstellungen ansetzen. Was jetzt nicht passiert, lässt sich später nicht mehr ändern.
Für wen wir Steuerberatung machen
Wir beraten überwiegend Unternehmer, Selbständige und Freiberufler aus Jülich, Linnich, Aldenhoven, Niederzier, Titz und Düren. Privatpersonen kommen meist über das Unternehmen oder die Familie unserer Mandanten dazu.
Unternehmer und Geschäftsführer mit Körperschaft- und Einkommensteuer in einer Hand
Selbständige und Freiberufler mit Steuererklärung und ganzjähriger Gestaltung
Vermieter und Kapitalanleger mit besonderen Einkunftsarten und Auslandsbezug
Privatpersonen, die ihren Steuerberater aus der Familie oder dem Unternehmen mitnehmen
Wichtige Steuerfristen
Die vier Termine, die jeder im Kopf haben sollte.
. Juli
Standard-Abgabefrist
Steuererklärung des Vorjahres ohne steuerberatende Vertretung. Stichtag im Folgejahr.
. Februar
Mit steuerberatender Vertretung
Verlängerte Abgabefrist, wenn die Kanzlei die Erklärung einreicht. Gilt für die meisten unserer Mandanten.
Monat
Einspruchsfrist
Nach Zugang des Steuerbescheids. Falls etwas nicht stimmt, prüfen wir und legen rechtzeitig ein.
Jahre
Aufbewahrungspflicht
Buchungsbelege, Bilanzen, Geschäftsbriefe und steuerrelevante Unterlagen. Gilt für gewerblich Tätige ab dem Jahr der Einreichung der Erklärung.
01
Bestandsaufnahme
Wir schauen uns Ihre Situation an: bestehende Erklärungen, Belege, offene Themen. Sie bekommen einen klaren Überblick, was geht und was Sinn ergibt.
02
Gestaltung und Erstellung
Wir erstellen die Erklärungen, prüfen Optimierungs-Potenziale, sprechen Sonderfälle mit Ihnen ab. Bei Bedarf parallel laufende Gestaltung für das laufende Jahr.
03
Einreichung und Begleitung
Wir übermitteln elektronisch ans Finanzamt. Bescheide werden geprüft, bei Bedarf legen wir Einspruch ein. Sie haben für das ganze Jahr einen Ansprechpartner.
Häufige Fragen
Was Mandanten zur Steuerberatung am häufigsten fragen, kurz beantwortet.
Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?
Was kostet eine Steuerberatung?
Was ist Steuergestaltung und was bringt mir das konkret?
Vertreten Sie mich auch bei Betriebsprüfungen?
Wie übergebe ich Ihnen Belege und Unterlagen?
Was passiert, wenn ich gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegen will?
Verwandte Leistungen
Lammertz & Reichensperger Steuerberatungsgesellschaft mbH
Karl-Heinz-Beckurts-Str. 6
52428 Jülich
E-Mail: busch@lr‒stbgmbh.de
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Rechtliches
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